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AGB


l. Allgemeines

§ 1 Geltungsbereich

Diese Benutzungsordnung gilt grundsätzlich für alle eingetragenen und registrierten Leser der TWW-Fachbibliothek Berlin GmbH. 

§ 2 Aufgaben der TWW Fachbibliothek Berlin GmbH

(1) Die TWW Fachbibliothek Berlin GmbH dient hauptsächlich der Technik und Wissenschaft und der technischen- und wissenschaftlichen Ausbildung, der beruflichen Arbeit und der Fort- und Weiterbildung.

(2) Gemäß § 3 der Bibliotheksordnung der TWW Fachbibliothek Berlin GmbH dienen wir in erster Linie der standortnahen Literaturversorgung Berlins. Soweit es mit dieser Aufgabe vereinbar ist, stellen wir Literatur und Dienstleistungen auch einem weiteren Personenkreis zur Verfügung.

(3) Die TWW Fachbibliothek Berlin GmbH erfüllt ihre Aufgaben, indem sie insbesondere

a) ihre Bestände zur Benutzung in ihren Räumen bereitstellt,

b) einen Teil ihrer Bestände zur Benutzung außerhalb der TWW Fachbibliothek Berlin GmbH ausleiht,

c) Reproduktionen aus eigenen und von anderen Bibliotheken beschafften Werken herstellt, ermöglicht oder vermittelt,

d) Werke im Leihverkehr der Bibliotheken beschafft und für den Leihverkehr zur Verfügung stellt,

e) aufgrund ihrer Bestände und Informationsmittel Auskünfte erteilt,

f) Informationen aus Datenbanken vermittelt,

g) evtl. Veröffentlichungen herausgibt.

(4) Art und Umfang der Leistungen richten sich nach der speziellen Aufgabenstellung der TWW Fachbibliothek Berlin GmbH und nach ihrer personellen und technischen Ausstattung.

 

II. Allgemeine Benutzungsregeln

§ 3 Rechtsnatur des Benutzungsverhältnisses

Das Benutzungsverhältnis ist grundsätzlich privatrechtlich.

§ 4 Zulassung zur Benutzung

(1) Wer die TWW Fachbibliothek Berlin GmbH benutzen will, bedarf der Zulassung. Die Mitglieder und Angehörigen der TWW Fachbibliothek Berlin GmbH (gemäß § 16 Abs. 1 und Abs. 3) haben ohne besondere Zulassung das Recht, die TWW Fachbibliothek Berlin GmbH im Rahmen dieser Benutzungsordnung zu benutzen.

(2) Für juristische Personen, Behörden und Firmen, ist die Bevollmächtigung zur Benutzung nachzuweisen. Die TWW Fachbibliothek Berlin GmbH kann den Nachweis der Zeichnungsberechtigung und die Hinterlegung von Unterschriftsproben der Zeichnungsberechtigten verlangen.

(4) Aktuell ist es nur Siemens-Mitarbeitern möglich, sich Medien nach dem Aufnahmeverfahren, aus der TWW-Fachbibliothek auszuleihen. Nicht-Siemens-Mitarbeitern nur in Ausnahmenfällen.

(3) Die Benutzung ist erst nach Anmeldung zulässig. Die Anmeldung ist:

      (a) persönlich vorzunehmen. Dabei ist ein gültiger Personalausweis,
Siemens Ausweis
        oder Reisepass vorzulegen. Ist der Wohnsitz/Arbeitsplatzssitz aus diesem Ausweis nicht ersichtlich, so ist zusätzlich ein entsprechender amtlicher Nachweis vorzulegen,
        (b) über eine Online-Benutzerselbstaufnahme im
Siemens Intranet
    vorzunehmen. Hierbei wird dem Nutzer/in über den Hyperlink "registrieren" die Möglichkeit gegeben seine / ihre persönlichen Daten mitzuteilen.

(4) Die Zulassung zur Benutzung erfolgt durch die Aufnahme in das SiSiS-Ausleihsystem und der mündlichen mitteilung, das der Nutzer zur Entleihe berechtigt ist, der Eigentum der TWW Fachbibliothek Berlin GmbH bleibt und nicht übertragbar ist.

(5) Die Zulassung zur Benutzung kann zeitlich befristet und unter besonderen Bedingungen erteilt werden.

(6) Die Zulassung kann von der schriftlichen Zustimmung der gesetzlichen Vertreter, des Vorgesetzten, des Betreuuers und/oder von einer selbstschuldnerischen Bürgschaft abhängig gemacht werden.

(7) Mit der Anmeldung wird diese Benutzungsordnung anerkannt.

(8) Jeder Wohnungswechsel ist der TWW Fachbibliothek Berlin GmbH unverzüglich mitzuteilen. Wer dieser Verpflichtung nicht nachkommt, haftet der TWW Fachbibliothek Berlin GmbH für daraus entstehende Kosten und Nachteile.

(9) Zum Ende des Benutzungsverhältnisses sind alle aus der TWW Fachbibliothek Berlin GmbH entliehenen Werke sowie der Benutzerausweis zurückzugeben. Ausstehende Verpflichtungen sind zu begleichen.

§ 5 Speicherung von personenbezogenen Daten

(1) Die TWW Fachbibliothek Berlin GmbH erhebt und verarbeitet personenbezogene Daten, soweit dies zur rechtmäßigen Erfüllung ihrer Aufgaben erforderlich ist. In der Regel werden folgende Daten erfasst:

      a) Personendaten (Namen und Anschrift, evtl. Firma, Telefonnummer, E-Mail-Adresse, unter Umständen Geburtsdatum, Geschlecht, Benutzernummer, Aufnahmedatum, Ablauf der Berechtigung, Änderungsdatum, Benutzertyp),
    b) Benutzungsdaten (Ausleihdatum, Leihfristende, Datum von Fristverlängerungen, Rückgabedatum, Vormerkungen und Bestellungen mit Datum, Entstehungsdatum und Betrag von Gebühren, Ersatzleistungen und Auslagen, Sperrvermerk, Anzahl der gegenwärtigen Mahnungen, Ausschluss von der Benutzung).

(2) Die Benutzungsdaten werden gelöscht, sobald die Benutzerin oder der Benutzer das betreffende Werk zurückgegeben sowie ggf. die anstehenden Gebühren, Auslagen und Entgelte bezahlt und die geschuldeten Ersatzleistungen erbracht hat. Sperrvermerke werden gelöscht, sobald die ihnen zugrunde liegenden Verpflichtungen erfüllt sind.

(3) Eintragungen über einen befristeten Ausschluss von der Benutzung werden ein Jahr nach Ablauf der Ausschlussfrist gelöscht.

(4) Die Benutzerdaten werden spätestens ein Jahr nach dem Ende des Benutzungsverhältnisses gelöscht. Hat die Benutzerin oder der Benutzer zu diesem Zeitpunkt noch nicht alle Verpflichtungen gegenüber der TWW Fachbibliothek Berlin GmbH erfüllt, werden die Daten unverzüglich nach Erfüllung der Verpflichtungen gelöscht.

(5) Die Absätze 2 bis 4 gelten nicht bei der Benutzung besonders wertvoller Werke.

§ 6 Verhalten in der TWW Fachbibliothek Berlin GmbH

(1) Benutzerinnen und Benutzer haben sich so zu verhalten, dass andere in ihren berechtigten Ansprüchen nicht beeinträchtigt werden und der TWW Fachbibliothek Berlin GmbH Betrieb nicht behindert wird. Sie sind verpflichtet, die Anordnungen der TWW Fachbibliothek Berlin GmbH zu beachten. Den Anweisungen des TWW Fachbibliothek Berlin GmbH Personals ist Folge zu leisten.

(2) Mäntel, Hüte, Schirme, Taschen usw. sind, soweit entsprechende Einrichtungen zur Aufbewahrung vorhanden sind, abzugeben oder dort einzuschließen.

(3) Fotografien, Film- und Tonaufnahmen aller Art dürfen in der TWW Fachbibliothek Berlin GmbH nur mit Zustimmung der TWW Fachbibliothek Berlin GmbH Leitung angefertigt werden.

(4) In allen der Benutzung dienenden Räumen der TWW Fachbibliothek Berlin GmbH ist Ruhe zu bewahren. Rauchen, Essen und Trinken sind nur in den dafür vorgesehenen Räumen gestattet. Tiere dürfen nicht mitgebracht werden.

(5) Die TWW Fachbibliothek Berlin GmbH kann die Benutzung von Diktiergeräten, Datenverarbeitungsgeräten (Computer, Laptop, etc.) mobilen Telefonen, Schreibmaschinen oder anderen Geräten untersagen oder auf besondere Arbeitsplätze beschränken.

§ 7 Urheberrecht

Die Benutzerinnen und Benutzer verpflichten sich, die urheberrechtlichen Bestimmungen einzuhalten, die in elektronischer Version angebotene Literatur nur für den eigenen wissenschaftlichen Gebrauch zu nutzen, sie nicht systematisch herunterzuladen, sie weder weiter zu versenden noch gewerblich zu nutzen und keine der zusätzlich von der TWW Fachbibliothek Berlin GmbH angegebenen Nutzungsbeschränkungen zu verletzen.

§ 8 Sorgfalts- und Schadenersatzpflicht

(1) TWW Fachbibliothek Berlin GmbH Gut ist sorgfältig zu behandeln. Hineinschreiben, An- und Unterstreichen sowie Markieren sind nicht gestattet.

(2) Benutzerinnen und Benutzer haben bei Empfang eines jeden Werkes dessen Zustand und Vollständigkeit zu prüfen und vorhandene Schäden dem TWW Fachbibliothek Berlin GmbH Personal unverzüglich mitzuteilen.

(3) Wer ein Werk verliert oder beschädigt oder wer sonstige Arbeitsmittel oder Gegenstände der TWW Fachbibliothek Berlin GmbH beschädigt, hat Schadenersatz zu leisten, auch wenn ihn kein Verschulden trifft. Die TWW Fachbibliothek Berlin GmbH bestimmt die Art des Schadenersatzes nach billigem Ermessen. Sie kann von der Benutzerin oder dem Benutzer insbesondere die Wiederherstellung des früheren Zustandes verlangen, auf deren oder dessen Kosten ein Ersatzexemplar, ein anderes gleichwertiges Werk oder eine Reproduktion beschaffen oder einen angemessenen Wertersatz in Geld festsetzen; außerdem kann sie sich den durch diese Maßnahmen nicht ausgeglichenen Wertverlust ersetzen lassen.

(4) Der Verlust eines Benutzerausweises ist der TWW Fachbibliothek Berlin GmbH unverzüglich zu melden.

(5) Für Schäden, die der TWW Fachbibliothek Berlin GmbH durch missbräuchliche Verwendung des Benutzerausweises entstehen, haftet die Benutzerin oder der Benutzer, auch wenn sie oder ihn kein Verschulden trifft.

§ 9 Kontrollen, Fundsachen, Hausrecht

(1) Alle mitgeführten Bücher, Zeitschriften usw. sind der Aufsicht deutlich erkennbar vorzulegen. Die TWW Fachbibliothek Berlin GmbH ist ferner befugt, den Inhalt von mitgeführten Aktenmappen, Taschen und anderen Behältnissen zu kontrollieren.

(2) Dem TWW Fachbibliothek Berlin GmbH Personal sind auf Verlangen ein amtlicher Ausweis und der Benutzerausweis vorzulegen.

(3) In der TWW Fachbibliothek Berlin GmbH gefundene oder aus nicht fristgerecht geräumten Schließfächern entnommene Gegenstände werden entsprechend § 978 des Bürgerlichen Gesetzbuches behandelt.

(4) Die TWW Fachbibliothek Berlin GmbH Leitung übt das Hausrecht aus; sie kann TWW Fachbibliothek Berlin GmbH Bedienstete mit der Wahrnehmung des Hausrechts beauftragen.

§ 10 Reproduktionen

(1) Die TWW Fachbibliothek Berlin GmbH kann auf Antrag Mikrofiches, Mikrofilme und andere Reproduktionen aus ihren Beständen oder aus dem von ihr vermittelten TWW Fachbibliothek Berlin GmbH Gut anfertigen oder anfertigen lassen, soweit gesichert ist, dass die Werke nicht beschädigt werden. Für die Einhaltung der Urheber- und Persönlichkeitsrechte und sonstiger Rechte Dritter beim Gebrauch dieser Reproduktionen sind die Benutzerinnen und Benutzer allein verantwortlich.

(2) Vervielfältigungen aus Handschriften und anderen Sonderbeständen sowie älteren, wertvollen oder schonungsbedürftigen Werken dürfen nur von der TWW Fachbibliothek Berlin GmbH oder mit ihrer Einwilligung angefertigt werden. Die TWW Fachbibliothek Berlin GmbH bestimmt die Art der Vervielfältigung. Sie kann eine Vervielfältigung aus konservatorischen Gründen ablehnen oder einschränken.

(3) Stellt die TWW Fachbibliothek Berlin GmbH selbst die Vervielfältigung her, so verbleiben ihr die daraus erwachsenen Rechte; die Originalaufnahmen verbleiben in ihrem Eigentum.

(4) Eine Vervielfältigung für gewerbliche Zwecke (z.B. Dokumentlieferdienste, Reprints, Faksimileausgaben, Postkarten) oder in größerem Umfang bedarf einer besonderen Vereinbarung, die auch die Gegenleistung bestimmt. Das Vervielfältigungs- und Nutzungsrecht darf ohne Genehmigung der TWW Fachbibliothek Berlin GmbH nicht auf Dritte übertragen werden.

§ 11 Öffnungszeiten

Die Öffnungszeiten der TWW Fachbibliothek Berlin GmbH werden von der TWW Fachbibliothek Berlin GmbH Leitung festgesetzt und durch Aushang bekannt gegeben. Die TWW Fachbibliothek Berlin GmbH kann aus zwingenden Gründen zeitweise geschlossen werden.

§ 12 Haftung der TWW Fachbibliothek Berlin GmbH

(1) Die Haftung der TWW Fachbibliothek Berlin GmbH bzw. ihres Trägers, ihrer gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen ist beschränkt auf Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht werden. Dies gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

(2) Die TWW Fachbibliothek Berlin GmbH bzw. ihr Träger haftet nicht für den Verlust oder die Beschädigung von Gegenständen, die in die TWW Fachbibliothek Berlin GmbH mitgebracht werden. Für Gegenstände, die aus den vorhandenen Aufbewahrungseinrichtungen abhanden kommen, haftet die TWW Fachbibliothek Berlin GmbH bzw. ihr Träger nur, wenn der TWW Fachbibliothek Berlin GmbH ein Verschulden nachgewiesen wird; für Geld, Wertsachen und Kostbarkeiten wird nicht gehaftet.

(3) Die TWW Fachbibliothek Berlin GmbH bzw. ihr Träger haftet nicht für Schäden, die durch unrichtige, unvollständige, unterbliebene oder zeitlich verzögerte TWW-Fachbibliothek Berlin GmbH Leistungen entstehen. Dasselbe gilt für Schäden, die durch Nutzung von Datenträgern, Datenbanken oder elektronischen Netzen entstehen.

§ 13 Gebühren und Auslagen, Entgelte, Pfand

(1) Die Erhebung von Gebühren und Auslagen richtet sich nach unseren einschlägigen kostenrechtlichen Bestimmungen.

(2) Die Bestellung von Reproduktionen, die Nutzung von kostenpflichtigen Datenbankanschlüssen und anderen besonderen Einrichtungen und Dienstleistungen der TWW Fachbibliothek Berlin GmbH verpflichtet die Benutzerin und den Benutzer zur Zahlung der durch Aushang bekannt gegebenen Entgelte.

(3) Für die gewerbliche Nutzung von Beständen, insbesondere für die Verwertung von Reproduktionen, kann die TWW Fachbibliothek Berlin GmbH Entgelte verlangen, die im Einzelfall zu vereinbaren sind.

(4) Für die Bereitstellung von Schlüsseln zu Garderobenschränken, Schließfächern und anderen Benutzungseinrichtungen der TWW Fachbibliothek Berlin GmbH kann Pfand in angemessener Höhe erhoben werden. Müssen wegen des Verlustes von Schlüsseln Schlösser ersetzt werden, so hat die Benutzerin oder der Benutzer die Kosten zu tragen.

 

III. Benutzung innerhalb der TWW Fachbibliothek Berlin GmbH

§ 14 Allgemeines

(1) Mit der Nutzung der TWW Fachbibliothek Berlin GmbH Einrichtungen und Dienstleistungen verpflichtet sich die Benutzerin oder der Benutzer zur Beachtung der entsprechenden Bestimmungen der Benutzungsordnung.

(2) Der Zutritt zur TWW Fachbibliothek Berlin GmbH kann davon abhängig gemacht werden, dass ein Benutzerausweis vorgelegt wird.

(3) Für die Nutzung der PC-Arbeitsplätze in der TWW Fachbibliothek Berlin GmbH gilt folgendes:

(a) Grundsätzlich sind zweckgebundene Beschränkungen der Benutzung durch die TWW Fachbibliothek Berlin GmbH zulässig.
(b) Eine zeitliche Beschränkung der Benutzung durch die zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der TWW Fachbibliothek Berlin GmbH ist zulässig.
(c) Den Anweisungen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ist Folge zu leisten, insbesondere, wenn eine offensichtlich private Benutzung der Geräte (chatten etc.) im Vordergrund steht und die Inanspruchnahme wissenschaftlicher Auskunftsmittel und Datenbanken zu bezweifeln ist.
(d) Die Pflege des Angebotes und der Geräte liegt in der Verantwortung der TWW Fachbibliothek Berlin GmbH Mitarbeiterinnen und TWW Fachbibliothek Berlin GmbH Mitarbeiter. Sie sind dienstlich autorisiert, bei Verstoß gegen diese Benutzungsregeln und Missbrauchsverdacht Anweisungen zu erteilen und Benutzerinnen und Benutzern unmittelbar die Benutzung der Geräte zu untersagen. Gegen die Untersagung kann schriftlich bei der TWW Fachbibliothek Berlin GmbH Leitung Einspruch eingelegt werden.
(e) Die TWW Fachbibliothek Berlin GmbH protokolliert Ihre Session über einen Proxy-Server mit.

§ 15 Auskunft

(1) Die TWW Fachbibliothek Berlin GmbH erteilt im Rahmen ihrer Möglichkeiten auf Grund ihrer Informationsmittel mündliche und schriftliche Auskunft. Soweit darüber hinaus im Auftrage der Benutzerinnen und Benutzer andere Informationsdienste in Anspruch genommen werden, sind der TWW Fachbibliothek Berlin GmbH die dadurch entstandenen Auslagen zu ersetzen.

(2) Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der erteilten Auskünfte kann nicht übernommen werden.

(3) Die Schätzung von Büchern und Handschriften gehört nicht zu den Aufgaben der TWW Fachbibliothek Berlin GmbH.

§ 16 Benutzung im Lesesaal

(1) Alle in dem Lesesaal der TWW Fachbibliothek Berlin GmbH aufgestellten und ausgelegten Werke können an Ort und Stelle benutzt werden.

(2) Lesesaalplätze dürfen nicht vorbelegt werden. Wer den Lesesaal verlässt, muss seinen Platz abräumen, soweit ihm nicht ein ständiger Arbeitsplatz dort zugewiesen werden kann.

(3) Der Präsenzbestand des Lesesaales darf in der Regel nur in den Räumen benutzt werden, in denen er aufgestellt oder ausgelegt ist. Nach Gebrauch sind die Werke an ihren Standort zurückzustellen oder an einem dafür bestimmten Platz abzulegen.

§ 17 Zutritt zum Magazin

Der Zutritt zu geschlossenen Magazinräumen ist grundsätzlich nicht gestattet.

§ 18 Nutzung von technischen Einrichtungen

(1) Die TWW Fachbibliothek Berlin GmbH stellt im Rahmen ihrer Möglichkeiten technische Geräte zur Nutzung von Informationsträgern zur Verfügung.

(2) Vor und während des Gebrauchs erkannte Mängel sind dem TWW Fachbibliothek Berlin GmbH Personal unverzüglich mitzuteilen.

 

IV. Ausleihe

§ 19 Allgemeine Ausleihbestimmungen

(1) Die in der TWW Fachbibliothek Berlin GmbH vorhandenen Werke können zur Benutzung außerhalb der TWW Fachbibliothek Berlin GmbH ausgeliehen werden. Ausgenommen sind grundsätzlich:

      a) die als Präsenzbestand gekennzeichneten Bestände,

      b) Zeitschriften und Tagungsberichte,

      c) Handschriften und Autographen,

      d) Werke von besonderem Wert, zumal solche, die älter als 100 Jahre sind,

      e) Loseblattausgaben,

      f) Tafelwerke, Karten, Atlanten,

      g) ungebundene Werke, einzelne Hefte ungebundener Zeitschriften, Zeitungen,

      h) maschinenschriftliche Dissertationen,

    i) Mikroformen.

(2) Die TWW Fachbibliothek Berlin GmbH Leitung kann weitere Werke von der Entleihung ausnehmen oder ihre Entleihung einschränken. Sie kann insbesondere einzelne Werke oder Literaturgruppen befristet von der Ausleihe sperren oder, falls ausgeliehen, zurückfordern.

(3) Für Präsenzbestände kann die TWW Fachbibliothek Berlin GmbH Leitung besondere Bedingungen für eine Kurzausleihe, z.B. über Nacht oder über das Wochenende, festlegen.

(4) Die Ausgabe viel verlangter Werke kann auf den Lesesaal beschränkt werden.

(5) Die TWW Fachbibliothek Berlin GmbH ist berechtigt, die Anzahl der individuellen Bestellungen und der gleichzeitig entliehenen Bände zu beschränken.

(6) Bei Werken, die für die uneingeschränkte Benutzung nicht geeignet sind, kann das Entleihen vom Nachweis eines wissenschaftlichen oder beruflichen Zwecks abhängig gemacht werden.

(7) Die gewünschten Werke hat die Benutzerin oder der Benutzer in der Regel persönlich in der Leihstelle in Empfang zu nehmen. Aus dem Freihandbestand entnommene Werke hat die Benutzerin oder der Benutzer in der Regel persönlich am Verbuchungsplatz verbuchen zulassen.

(8) Mit der Ausleihverbuchung und der Aushändigung des Werkes an die Benutzerin oder den Benutzer ist der Ausleihvorgang vollzogen. Die Entleiherin oder der Entleiher haftet von diesem Zeitpunkt bis zur Rückgabe für das Werk, auch wenn ihr oder ihm ein Verschulden nicht nachzuweisen ist.

(9) Bestellte und vorgemerkte Werke werden im Allgemeinen nicht länger als sieben Tage bereitgehalten.

(10) Die TWW Fachbibliothek Berlin GmbH ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, die Werke jeder Person auszuhändigen, die den entsprechenden Benutzerausweis vorzeigt.

(11) Entliehene Werke dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden.

§ 20 Ausleihvorgang

(1) Die Ausleihe erfolgt mittels des Benutzerausweises an den Buchungstischen der TWW Fachbibliothek Berlin GmbH. Für juristische Personen gilt § 4 Absatz 1 entsprechend. Die maschinelle Erfassung des Ausleihvorgangs gilt als Nachweis für die Aushändigung des Werkes.

(2) Für bestimmte Vorgänge ist in der Regel die Selbstbedienung / Anfrage ans TWW Fachbibliothek Berlin GmbH Personal vorgesehen. Dies gilt insbesondere für

      a) Buchanfragen (Titel, Ausleihstatus),

      b) Bestellungen,

      c) Verlängerungen der Leihfrist,

      d) Vormerkungen,

      e) Übersicht über das Ausleih-, Gebühren- und Kostenkonto,

    f) Ausleihverbuchungen von Freihandbeständen.

(3) Bei maschineller Ausleihverbuchung entfällt ein Leihschein. Erfolgt die Bestellung elektronisch, sind Benutzernummer und Passwort einzugeben. Für Missbrauch haftet die Benutzerin oder der Benutzer.

(4) Für Werke, die nicht elektronisch zur Ausleihe bestellt werden können, ist ein Leihschein in deutlich lesbarer Schrift vollständig auszufüllen und abzugeben.

§ 21 Leihfristen, Fristverlängerungen, Rückforderungen

(1) Die Leihfrist beträgt in der Regel 20 Arbeitstage, (Arbeitstage sind Montag bis Freitag, bei Feiertagen verlängert sich entsprechend die Leihfrist). Die TWW Fachbibliothek Berlin GmbH kann entsprechend den Erfordernissen des Benutzungsdienstes eine andere Frist festsetzen.

(2) Die Leihfrist kann verlängert werden, wenn das Werk nicht von anderer Seite benötigt wird und die Entleiherin oder der Entleiher den Verpflichtungen der TWW Fachbibliothek Berlin GmbH gegenüber nachgekommen ist. Entsprechend den Erfordernissen des Benutzungsdienstes können Fristverlängerungen ausgeschlossen werden. Die Nutzerin bzw. der Nutzer ist verpflichtet, die vollzogene Verlängerung anhand des Nutzerkontos zu überprüfen.

(3) Die TWW Fachbibliothek Berlin GmbH setzt eine Begrenzung der Anzahl der Leihfristverlängerungen fest. Bei der Fristverlängerung kann die TWW Fachbibliothek Berlin GmbH die Vorlage des ausgeliehenen Werkes verlangen. Eine Verlängerung über die Gültigkeitsdauer der Zulassung der Benutzung hinaus wird nicht gewährt.

(4) Die TWW Fachbibliothek Berlin GmbH kann ein Werk vor Ablauf der Leihfrist zurückfordern, wenn es zu dienstlichen Zwecken benötigt wird. Sie kann zum Zweck einer Revision eine allgemeine Rückgabe aller Werke anordnen.

(5) Bei der Ausleihe von Werken, die längerfristig zu Forschungszwecken ect. benötigt werden, kann die TWW Fachbibliothek Berlin GmbH – ohne besonderen Antrag – die Leihfrist mehrmals verlängern, falls keine Vormerkungen entgegenstehen.

§ 22 Rückgabe

Ausgeliehene Werke sind der TWW Fachbibliothek Berlin GmbH vor Ablauf der Leihfrist zurückzugeben. Der Nachweis der rechtzeitigen Rückgabe wird durch Rückgabequittungen geführt, die die TWW Fachbibliothek Berlin GmbH auf Verlangen erteilt. Mit Hilfe der elektronischen Datenverarbeitung hergestellte Quittungen sind ohne Unterschrift gültig.

§ 23 Mahnungen

(1) Wer die Leihfrist überschreitet, ohne rechtzeitig ihre Verlängerung beantragt zu haben, wird schriftlich oder per E-Mail unter Fristsetzung gemahnt. Leistet er dieser Mahnung nicht fristgerecht Folge, so ergeht eine zweite Mahnung. Wird die in ihr gesetzte Rückgabefrist nicht eingehalten, so ergeht eine dritte schriftliche Mahnung unter Fristsetzung von 14 Tagen gegen Zustellungsnachweis. Die TWW Fachbibliothek Berlin GmbH weist zugleich auf die rechtlichen Folgen bei Nichteinhaltung der Frist hin (Absatz 5).

(2) Die Mahngebühr entsteht mit der Ausfertigung des Mahnschreibens.

(3) Mahnungen zur Rückgabe gelten drei Tage nach Einlieferung bei der Post als zugestellt. E-mail- Mahnungen bedürfen keiner Unterschrift und gelten als sofort zugestellt.

(4) Solange die Entleiherin oder der Entleiher der Aufforderung zur Rückgabe nicht nachkommt oder geschuldete Gebühren nicht entrichtet, kann die TWW Fachbibliothek Berlin GmbH die Ausleihe weiterer Werke an sie oder ihn einstellen und die Verlängerung der Leihfrist versagen.

(5) Wird auf die dritte Mahnung oder ein entsprechendes Schreiben (Absatz 6) das entliehene Werk nicht innerhalb der Frist von 14 Tagen zurückgegeben, so kann die TWW Fachbibliothek Berlin GmbH

      a) das Buch aus der Wohnung der Benutzerin oder des Benutzers kostenpflichtig abholen lassen,

      b) Ersatzbeschaffung durchführen oder Wertersatz verlangen,

    c) Mittel des Verwaltungszwanges einsetzen.

(6) Bei verspäteter Rückgabe von Werken der Kurzausleihe werden Verzugsgebühren erhoben. Im Übrigen wird gebührenpflichtig gemahnt.

§ 24 Vormerkungen

(1) Verliehene Werke können zur Entleihung oder zur Benutzung vorgemerkt werden.

(2) Die TWW Fachbibliothek Berlin GmbH kann die Zahl der Vormerkungen auf dasselbe Buch und die Anzahl der Vormerkungen pro Benutzerin oder Benutzer begrenzen.

(3) Auskunft darüber, wer ein Werk entliehen hat, wird nicht erteilt.

 

V. Leihverkehr

§ 25 Nehmende Fernleihe

(1) Werke, die am Ort nicht vorhanden sind, können durch die Vermittlung der TWW Fachbibliothek Berlin GmbH auf dem Wege des regionalen, deutschen oder internationalen Leihverkehrs bei einer auswärtigen TWW Fachbibliothek Berlin GmbH bestellt werden. Die Entleihung erfolgt nach den Bestimmungen der jeweils gültigen Leihverkehrsordnung, nach internationalen Vereinbarungen und zu den besonderen Bedingungen der verleihenden TWW Fachbibliothek Berlin GmbH.

(2) Fernleihbestellungen sind in der Regel persönlich, schriftlich oder telefonisch anzugeben. Die Bestellungen und damit zusammenhängende Anträge, wie auf Fristverlängerung oder Ausnahmegenehmigung, sind über die vermittelnde TWW Fachbibliothek Berlin GmbH zu leiten. Anträge auf Fristverlängerung sollen sich auf Ausnahmefälle beschränken.

§ 26 Gebende Fernleihe

Die TWW Fachbibliothek Berlin GmbH stellt ihre Bestände nach den Bestimmungen der jeweils gültigen Leihverkehrsordnung dem auswärtigen Leihverkehr zur Verfügung. (in Zukunft angedacht).

 

VI. Sonstige Bestimmungen

§ 27 Ausschluss von der Benutzung

(1) Verstößt eine Benutzerin oder ein Benutzer schwerwiegend oder wiederholt gegen die Bestimmungen der Benutzungsordnung oder ist sonst durch den Eintritt besonderer Umstände die Fortsetzung eines Benutzungsverhältnisses unzumutbar geworden, so kann die TWW Fachbibliothek Berlin GmbH die Benutzerin oder den Benutzer vorübergehend oder dauernd, auch teilweise, von der Benutzung der TWW Fachbibliothek Berlin GmbH ausschließen. Alle aus dem Benutzungsverhältnis entstandenen Verpflichtungen bleiben nach dem Ausschluss bestehen.

(2) Eine strafrechtliche Verfolgung bleibt vorbehalten.

§ 29 Inkrafttreten

Diese Benutzungsordnung tritt am 01.11.2004 in Kraft

 

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